Ein Leserbrief
01.01.2024

"Vielleicht war Jesus auch homosexuell" im München-Teil der heutigen SZ sowie generelle Berichterstattung zur päpstlich erlaubten Segnung homosexueller Paare

Die Erlaubnis zur Segnung "irregulärer Paare" ist ein Schritt hin zu mehr Weltoffenheit, der aber auch innere Widersprüche bloßlegt: Wie ist eine Segnung homosexueller Paare zu verstehen, wenn gleichzeitig Homosexualität als etwas Unbiblisches, ja Unchristliches und nach wie vor Irreguläres bezeichnet wird? Und wie können solche Segnungen in Europa erlaubt sein, wenn gleichzeitig katholische Bischofskonferenzen in Afrika und Asien jene Regierungen unterstützen, die Homosexualität verbieten und teilweise gar bestrafen? Handelt es sich hier womöglich um eine taktisch motivierte Doppelzüngigkeit, um gleichzeitig Homosexuellen wie Homophoben eine Heimat in der Kirche anzubieten?

Gerhard Rampp



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Selbstbestimmtes Sterben und Sterbehilfe
06.07.2023

Bund für Geistesfreiheit Augsburg begrüßt die heutigen Parlamentsentscheidungen in Sachen selbstbestimmtes Sterben und Sterbehilfe

Mehrheitlich abgelehnt wurden zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe, von denen der eine Suizidhilfe wieder unter Strafe stellen wollte, nachdem der entsprechende Strafrechtsparagraph 2000 durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden war. Der andere wollte hohe Hürden für Sterbewillige in Form von Beratungszwang und Fristen aufstellen.
Die Ablehnung beider Entwürfe bedeutet, dass in Deutschland die gegenwärtige freiheitliche Praxis von Suizidhilfe fortbesteht.

Angenommen wurde ein Antrag mit dem Titel „Suizidprävention stärken“. Er betont: "Das tabufreie Sprechen über den Suizid ist Grundlage der Prävention" und fordert die Bundesregierung auf, bis Januar 2024 ein Konzept zur Unterstützung bestehender Präventionsstrukturen vorzulegen und bis Juni 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention zu entwickeln. Interessante Ansätze dafür werden vorgeschlagen. Gut und wichtig sind die Enttabuisierung des Themas und der geforderte niedrigschwellige Zugang zu Hilfsangeboten.



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Rekordanstieg bei Zahl der Kirchenaustritte
02.07.2023

Noch nie sind so viele Menschen aus der römisch-katholischen Kirche in Deutschland ausgetreten wie 2022, nämlich - laut "Kirchenstatistik" der Deutschen Bischofskonferenz 522.821 gegenüber 359.338 im Vorjahr. Im Bistum Augsburg waren es 30.921 im Jahr 2022 gegenüber 19.884 im Jahr 2021.
Die Augsburger Allgemeine nahm das zum Anlass, außer der Meldung auf der Titelseite ihrer Ausgabe vom 29. Juni dem Thema auch ein Interview mit dem Pfarrer Herbert Gugler sowie ihren Leitartikel mit der Überschrift "Kirche muss für alle da sein" zu widmen. Letzterer wiederum gab Mitgliedern des bfg Augsburg Anlass zu diesen Leserbriefen:
Nein, die Kirche muss nicht für alle da sein! Vor allem sollte sie nicht die moralischen Normen für die Gesamtgesellschaft bestimmen. Religionsfreiheit heißt auch, dass der Mensch ein Leben ohne Beeinflussung durch die Kirche führen darf. Das gilt für Christen, die die Kirche für ihren Glauben nicht brauchen, aber erst recht für nicht religiöse Menschen, die auf kirchliche Einrichtungen gern verzichten würden.



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Rechtsstaat vor Religion: Warum das Lobbyregistergesetz auch für Weltanschauungsgemeinschaften gelten muss
23.06.2023

Anlässlich der heutigen Beratungen im Bundestag zur Änderung des Lobbyregistergesetzes hat der Zentralrat der Konfessionsfreien sich dafür ausgesprochen, künftig auch Weltanschauungsgemeinschaften in den Geltungsbereich des Gesetzes einzubeziehen.

"Es gibt keinen plausiblen Grund, vor allem die Kirchen vom Lobbyregistergesetz auszunehmen", argumentiert der Vorsitzende des Zentralrats Philipp Möller. Der politische Einfluss insbesondere der evangelischen und der katholischen Kirchen sei trotz ihrer schwindenden gesellschaftlichen Bedeutung noch immer erheblich, so Möller. "Kirchlicher Lobbyismus ist allgegenwärtig, aber durch die Ausnahme vom Lobbyregistergesetz kann er weiterhin im Verborgenen stattfinden", sagt der Vorsitzende. Zudem werde mit Blick auf die Kirchen mit zweierlei Maß gemessen.
"Wenn Personen in hohen politischen Ämtern zugleich Ämter in Konzernen innehaben, ist der Aufschrei zurecht groß", ergänzt Möller. "Aber bei den Kirchen wird das offenbar als normal empfunden – obwohl sie selbst große wirtschaftliche Interessen haben."

Weiterlesen bei hpd


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Gedenkfeier der Giordano Bruno Stiftung für Herbert Steffen am 23.04.2023

02.05.2023




Eine der säkularen Organisationen, in denen sich der Bund für Geistesfreiheit als Verband sowie einige seiner Mitglieder als Einzelne einbringen, ist die Giordano Bruno Stiftung - eine Wissenschaft, Philosophie und Kunst vereinende Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung. Ihr Namenspatron wurde im Jahr 1600 als Ketzer verbrannt. Nach dem Stiftertreffen am Samstag fand am Sonntag, den 23. April 2023, an ihrem Sitz im "Haus Weitblick" in Oberwesel eine Gedenkfeier für ihren am 18. November 2022 verstorbenen Gründer Herbert Steffen statt, zu der viele von dessen Wegbegleiter(inne)n angereist waren. Teilgenommen an beiden Veranstaltungen haben auch der 1. Vorsitzende des bfg Augsburg Gerhard Rampp sowie der ehermalige 2. Vorsitzende Gerhard Czermak - Autor und bedeutender Experte für Religionsverfassungsrecht - und Vorstandsmitglied Heidi Jovanovic.

Mit Musik, Filmausschnitten und Redebeiträgen wurde Herbert Steffen "wieder lebendig gemacht". Man erfuhr von seiner von einem streng katholischen Weltbild geprägten Kindheit, von den Verhältnissen im Hunsrück, wo er 1934 in eine katholische Familie hineingeboren wurde, seinen Jahre in einem katholischen Internat, seiner Zeit als Student und Unternehmer, gefolgt von der als Mäzen, Religionskritiker und Stiftungsgründer. Man erfuhr aber auch viel von Herbert Steffen als Person und Freund - vermittelt von denjenigen, die seinen Weg teilten, die durch ihn ihre Ideen und Ziele voranbringen und in ein großes Ganzes einbringen konnten und ihn als Inspiration, Unterstützer und Freund schätzten.

Nach einer musikalischen Einleitung und der Eröffnung durch die beiden Vorstände Ulla Wessels und Michael Schmidt-Salomon folgte ein Filmausschnitt über den von Herbert Steffen unterstützten kirchenkritischen Schriftsteller und Historiker Karlheinz Deschner. Danach sprach Ricarda Hinz - die bei der gbs für audiovisuelle Medien und einen Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Mitgründerin des Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA! e.V.). Wie auch die weiteren Redner erzählt sie von ihren ersten und späteren Begegnungen mit Herbert Steffen und was er für ihren Werdegang und ihr Engagement bedeutete. Der nächste Redner - der Politologe, Journalist, Autor und Aktivist Carsten Frerk bezeichnete Herbert Steffen als das Herz der gbs. In Talkrunden tauschten sich auf der Bühne Beiratsmitglieder der gbs über ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit dem 2022 Verstorbenen aus. Unter ihnen beispielsweise die iranischstämmige Menschenrechtsaktivistin und Gründerin des Zentralrats der Ex-Muslime Mina Ahadi, die Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus-Maier und der Vorsitzenden des Zentralrats der Konfessionsfreien Phillipp Möller. Vorgestellt wurde auch das Buch "Vom Paulus zum Saulus", in dem Herbert Steffen seine Lebenserinnerungen festhielt und das rechtzeitig vor seinem Tod 2022 fertig wurde. Alles in allem ergab sich ein umfassendes Bild des Stiftungsgründers, der sicher Freude gehabt hätte an dieser ganz nach seinem Wunsch nicht als Trauerfeier sondern als Lebensfeier gestalteten Veranstaltung und ihrem fröhlichen Ausklang mit dem von seinem Mitstreiter Michael Schmidt-Salomon für ihn geschriebenen und als Video präsentierten Lied „Mein Freund Herbert“.



Der Vorstand

Zur gbs


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Jahresrückblick 2022
04.01.2023

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,

Ihnen und Euch allen wünschen wir ein erfreulicheres Jahr 2023, das so manche Nöte und Konflikte des vergangenen Jahres wieder verschwinden lässt. Vielleicht ist das Jahresanfangstreffen am heutigen 4.1. im bfg-Zentrum ab 15 Uhr ja auch ein passender Auftakt.

Unser sehr aktives Vorstandsmitglied Heidi Jovanovic hat das Jahr 2022 in einem Rückblick aus bfg-Perspektive nochmals in Erinnerung gebracht. Im Anhang ist außerdem nachzulesen, was sich weltweit im weltanschaulichen Spektrum getan hat.

Jahresrückblick 2022 des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg


Das Jahr 2022 war in Deutschland ein Jahr des Durchbruchs für den Säkularismus. Denn erstmals in der deutschen Geschichte wurde offiziell bekannt, dass weniger als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland auf Katholiken und Protestanten entfielen. Auch in Bayern sind es nur noch 60 Prozent.
Und das ist noch nicht das Ende. Einer Umfrage der Deutschen Presse Agentur (dpa) zufolge traten in Bayern 2022 deutlich mehr Menschen aus der Kirche aus als im bisherigen Rekordjahr 2021. In den fünf größten Städten München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Regensburg verließen im gesamten Jahr 2021 rund 33.000 Katholiken und Protestanten ihre Kirche. 2022 waren es hingegen schon bis zum 15. Dezember rund 43.000, sodass insgesamt mit einem Anstieg um ein Drittel zu rechnen ist. Laut dpa ist die Tendenz deutschlandweit "ähnlich", wenn auch (mit Ausnahme des Großraums Köln) mutmaßlich nicht ganz so stark.

Für den Bund für Geistesfreiheit Augsburg war 2022 ein Jahr neuen Schwungs, in dem zahlreiche neue Mitglieder zu uns kamen und endlich nach den pandemiebedingten Einschränkungen der Vorjahre wieder regelmäßige Treffen und Veranstaltungen stattfinden konnten. 2236 Mitglieder mit Wohnsitz in Bayern hat der Augsburger Bund für Geistesfreiheit nun, 97 mehr als zu Jahresbeginn. Das gesellige Beisammensein an den ersten und dritten Mittwochen des Monats jeweils ab 15 Uhr fand wieder regelmäßig statt. Dabei wurde rege diskutiert über Themen, die dem Bund für Geistesfreiheit am Herzen liegen. Es gab Gespräche über die Haltung der politischen Parteien zur Trennung von Staat und Kirche. Die neuen Vorstöße im Bundestag, einen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekippten § 217 wieder einzuführen und damit Sterbehilfe erneut zu erschweren, wurden kritisch unter die Lupe genommen.
Für das leibliche Wohl sorgten dabei Kaffee oder Tee und Gebäck, das Mitglieder mitbrachten, wobei sich vor allem Hilda Hottenroth wieder mit ihrer köstlichen Backkunst ins Zeug legte, aber natürlich auch viele andere wechselnde leckere Beiträge leisteten. Alle Mitglieder und am bfg Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und eigene Themen ihres Interesses vorzuschlagen, um einen regen Austausch zu pflegen. Alle Termine stehen im bfg-Kalender auf der Website:
bfg-Augsburg Termine.

Auch das beliebte Format des "Freigeistigen Frühstücks" konnte wieder stattfinden.
U.a. referierte am 10. April der Augsburger Mathematiker, Klimaexperte und Aktivist Ingo Blechschmidt.

Am 12. Juni sprach der Augsburger Wissenschaftsjournalist
Bernd Harder (Bild) zum Thema "Geisterglaube in der modernen Gesellschaft". Am 18. September hielt der Vorsitzende des bfg Augsburg, Gerhard Rampp, einen Vortrag über das Thema Kirche und Geld.


Am 26. November war die iranischstämmige Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi beim Bund für Geistesfreiheit Augsburg zu Gast.

(Detaillierte Hinweise zu künftigen Veranstaltungen sowie Berichte über vergangene sind auf
Facebook bfg-Augsburg zu finden.)


Das bfg-Mitglied Wolfgang Haas als Wanderführer und der 2. Vorsitzende Walter Guggemos haben viele Wanderrouten mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr erarbeitet, die die Wandergruppe circa alle vier bis sechs Wochen zurücklegte, wobei üblicherweise am Ende eine Einkehr stand für die, die dazu Lust hatten.
















































































































Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf Entwicklungen im Jahr 2022 bei nahestehenden bzw. vom bfg Augsburg unterstützten Organisation:
Am 19. Mai stellte sich der
Zentralrat der Konfessionsfreien erstmals der Öffentlichkeit vor. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss säkularer Organisationen in Deutschland, dem der bfg Augsburg eine große Bedeutung für die künftige weltanschauliche Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland beimisst. Der bfg Augsburg wird ihm deshalb 2023 beitreten.

Daneben unterstützt der bfg Augsburg den Humanistischen Pressedienst (hpd) und den Zentralrat der Ex-Muslime, der sich in Deutschland um weltanschaulich Verfolgte aus islamischen Ländern kümmert. Eng mit dem bfg verbunden ist auch die 1981 von bfg-Mitgliedern gegründete Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (
DGHS). Der bfg-Vorsitzende Gerhard Rampp ist Delegierter der DGHS und führt in den Räumen des bfg Augsburg Beratungen über Patientenverfügungen und Suizidhilfe durch.

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Warum der Kirchenaustritt kompliziert ist und wie er am günstigsten gelingt
08.11.2022

Während man meist bereits im Säuglingsalter schlicht aufgrund der kirchlichen Taufe ganz ungefragt zum Kirchenmitglied wird, bedarf es zum Austritt aus der Kirche eines Gangs zum Standesamt oder Notar.
Leider wird sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern. Obwohl das Online- Zugangsgesetz (OZG) vorsieht, dass bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden, wurde das bislang für den Kirchenaustritt nicht umgesetzt. Der Bund für Geistesfreiheit wollte vom zuständigen Staatsministerium wissen, warum das so ist.

Wie die erhaltene Antwort (
Frag den Staat) ausführt, steht einem vereinfachten Kirchenaustritt formal Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Kirchensteuergesetzes entgegen, der unter anderem vorschreibt vor, dass die Austrittserklärung beim Standesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen ist. Bevor eine Vereinfachung möglich wird, müsste also das Kirchensteuergesetz geändert werden, wie es zum Beispiel in Berlin – nicht aber in Bayern – in Vorbereitung ist.
Austritt über den Notar ist günstiger als beim Standesamt
Während in Bayern ein Kirchenaustritt auf dem Standesamt 35 € kostet und zudem mit einer meist langen Wartezeit verbunden ist (aktuell in Augsburg über einen Monat), bekommt man für eine Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar in der Regel einen schnellen Termin.
Der Austretende muss dazu lediglich mit seiner (noch nicht unterschriebenen) Austrittserklärung zu einem Notar seiner Wahl gehen, dort vor dem Notar die eigenhändige Unterschrift leisten und diese dann beim Standesamt einreichen.
Zudem ist die notarielle Unterschriftsbeglaubigung mit 24,16 € auch um über 10 € günstiger.
Auf eine Quittung, die 10 € kosten würde, kann man dabei verzichten, denn Banken, Gesellschaften und Arbeitgeber die kirchensteuerpflichtige Leistungen auszahlen sind sowieso zu einer Regelabfrage verpflichtet.

Es ist ausreichend, sich den Zeitpunkt der Abgabe der notariell beglaubigten Austrittserklärung und das Amt zu notieren, um bei späteren Problemen dort eine Klärung vornehmen zu können.
Der Austretende spart so nicht nur die 10 €, sondern für jeden Monat, den der Austritt schneller wirksam wird noch 1/12 des Jahreskirchensteuerbetrages bei allen kirchensteuerpflichtigen Einnahmen (Löhne, Zinsen, Kapitalerträge, usw.)

Kirchensteuerabgeltungsteuer

Es ist ausreichend, sich den Zeitpunkt der Abgabe der notariell beglaubigten Austrittserklärung und das Amt zu notieren, um bei späteren Problemen dort eine Klärung vornehmen zu können.
Der Austretende spart so nicht nur die 10 €, sondern für jeden Monat, den der Austritt schneller wirksam wird noch 1/12 des Jahreskirchensteuerbetrages bei allen kirchensteuerpflichtigen Einnahmen (Löhne, Zinsen, Kapitalerträge, usw...)

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Dr. Gerhard Czermak wird 80


Würdigung und Dank des bfg-Vorsitzenden Gerhard Rampp
05.10.2022

Religionsverfassungsrecht ist eine seltene Pflanze im Juristendschungel. Es gibt nur wenige Experten, und die meisten arbeiten im Auftrag der Kirchen, wo sie gut bezahlt werden. Der überragende Fachmann aufseiten der Säkularen war in den letzten Jahrzehnten, soweit es schriftliche Ausarbeitungen betraf, Dr. Gerhard Czermak.

Schon seine Doktorarbeit widmete er einem religionsverfassungsrechtlichen Thema. Später hatte er sich beruflich als Verwaltungsrichter mit allen möglichen Themen zu befassen, doch daneben verfasste er - unentgeltlich und aus privater Leidenschaft - zahlreiche Aufsätze zu allen jeweils aktuellen Streitfragen, die für Konfessionsfreie von Belang waren. Höhepunkt seines Schaffens war sein Handbuch "Problemfall Kirche. Kompendium der Religions- und Kirchenkritik". Schon der Titel zeigt an, dass Gerhard Czermak sich nicht in formalistischen Randfragen verlor, sondern mit unerbittlicher Logik die argumentativen Schwachstellen kirchlicher Machtpolitik herausarbeitete. Er ist parteiisch im besten Sinne: für eine säkulare Rechtspolitik, für eine klare Trennung von Staat und Kirche, für die Abschaffung kirchlicher Privilegien.
Was bei ihm besonders herausstach, war seine Fähigkeit, in unglaublich kurzer Zeit das Wesentliche an Sachbüchern herauszufiltern. Sein Buch "Christen gegen Juden" wurde von Jedem, der es las, hochgelobt, weil es letztlich in leicht lesbarer Sprache eine Fülle von historischen Fakten der zweitausendjährigen Judenverfolgung klar strukturiert präsentierte. Er verarbeitete mehr Erkenntnisse als wohl alle anderen einschlägigen Autoren und wusste sie absolut logisch einzuordnen. Sein einziger Mangel aus heutiger Sicht: Es gibt den kompletten Sachstand bis etwa 1995 wieder, eine Aktualisierung oder Fortsetzung konnte der Autor leider nicht mehr vornehmen, weil er von so vielen anderen, aktuelleren Herausforderungen in Beschlag genommen wurde.

Dabei blieb eine andere Seite noch völlig vergessen: Dr. Gerhard Czermak trat 1986 in den Bund für Geistesfreiheit Augsburg ein und war fast zwei Jahrzehnte sein 2. Vorsitzender. Vereinsverwaltung war seine Sache nicht, aber er gab viele Ratschläge und Auskünfte, wenn sein Fachgebiet betroffen war. Und nicht zuletzt habe ich von ihm ungemein viel gelernt, sodass ich unter seiner Anleitung mir als Nichtjurist doch im Laufe der Zeit ein beachtliches juristisches Wissen in Sachen Religion, Weltanschauung, Ethik und nicht zuletzt Sterbehilfe aneignen konnte. Und dafür schulde ich ihm meinen ganz persönlichen Dank.

Gerhard Rampp

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Petition der DGHS zur Sterbehilfe

28.09.2022

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,

Jetzt aktiv werden und verhindern, dass der am 26.2.2020 vom Bundesverfassungsgericht
für nichtig erklärte § 217 StGB wieder eingeführt wird!


Denn seine Wiedereinführung in Form eines der momentan vorliegenden drei Entwürfe würde eine erneute Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts des Individuums in der letzten Lebensphase bedeuten.
Um dies zu verhindern hat die
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) diese Petition gestartet:

Link zur Petition

Zum Hintergrund und aktuellen Stand der Sterbehilfe in Deutschland:

»Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt« so steht es in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

2015 wurde dieses Grundrecht durch die Schaffung des Strafrechtsparagraphen 217 eingeschränkt, die sogenannte »geschäftsmäßige« (das heißt: professionelle, auf Wiederholung angelegte) Suizidhilfe kriminalisierte.
Gegen § 217 legten mehrere Kläger Verfassungsbeschwerde ein. Darunter waren Schwerkranke, Mediziner und Verbände wie Sterbehilfevereine und der Bund für Geistesfreiheit Augsburg.

2020 erklärte daraufhin das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe § 217 für verfassungswidrig. Seither dürfen Sterbewillige wieder auf Hilfe zurückgreifen, ohne dass Helfende sich strafbar machen.

Im Juni 2022 wurden nun drei Gesetzentwürfe vorgelegt, die auf eine Einengung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hinaus laufen. Deshalb appelliert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) an die Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Ziel Rechnung tragen, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen, wofür es auch einer Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes bedarf, dessen Bestimmungen gegenwärtig einer ärztlichen Verordnung der am besten geeigneten Mittel im Weg stehen.

bfg Augsburg

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Freigeistiges Frühstück am 12.06.2022

14.06.2022

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,

Genussvoll, kurzweilig und interessant war das gestrige Freigeistige Frühstück im Zentrum des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg.
Dafür sorgte vor allem der Wissenschaftsjournalist, Politologe, Sachbuchautor, Chefreporter der GWUP-Zeitschrift Skeptiker und preisgekrönte Blogger Bernd Harder mit seinem Vortrag zum Thema Geisterglaube. Auf anschauliche und unterhaltsame Weise demonstrierte er verschiedene Formen von Geisterglauben und deren psychologischen Hintergrund und unterzog Pressestories über angebliche Geistererscheinungen und vermeintliche Erfolgsmeldungen von Ghosthuntern einer kritischen Analyse.

Das machte Lust auf mehr Skeptisch-kritisches von Seiten des Referenten. Eine wahre Fundgrube an interessanten Beiträgen und Meldungen rund um die wissenschaftliche Untersuchung von Parawissenschaften und die Auseinandersetzung mit Fake News, Verschwörungstheorien, Esoterik, Wahrsagerei, "alternativen" Fakten und "alternativer" Medizin, Glauben an, Astrologie, Geister und weiteren Humbug ist sein preisgekrönter
Blog.

Interessante Bücher von ihm - nicht nur zum Thema Geisterglaube erschienen im
Alibri-Verlag

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Rundmail vom 07.06.2022

08.06.2022

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,

1. Laut einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit über 4000 Befragten im Alter von 18 bis 74 Jahren sprechen sich 72 Prozent der Erwachsenen für einen gemeinsamen Ethik-Unterricht für alle Schüler aus. Wer zusätzlichen Religionsunterricht will, soll diesen in einem Wahlfach erhalten. Dieser Vorschlag erhielt in allen Bundesländern eine deutliche Mehrheit, interessanterweise sogar in der Gruppe der Katholiken und Protestanten. Dieses Ergebnis ist u.a. eine schallende Ohrfeige für die bayerische und württembergische Kultusbürokratie, die der Ansicht sind, muslimischen Schülern würden die Allgemeinen Menschenrechte am besten in einem eigenen Islamunterricht vermittelt.
Nunmehr liegt es an jenen Parteien, die für einen weltanschaulich neutralen Staat eintreten, einen so populären Vorschlag auch in den nächsten Landtagswahlkampf einzubringen. Vielleicht sind da auch die folgenden Erfahrungen aus der NRW-Landtagswahl hilfreich ...

2. Warum hat ausgerechnet die christliche Partei in Nordrhein-Westfalen hinzugewonnen, wo doch die beiden großen Kirchen seit der letzten Landtagswahl eine Million Mitglieder verloren haben? Und warum haben ausgerechnet Konfessionsfreie besonders häufig auf ihr Wahlrecht verzichtet und überdurchschnittlich stark zum Rückgang der Wahlbeteiligung von 65 auf 55 Prozent beigetragen?

Zum Vergleich: Noch bei der Bundestagswahl 2021 hatten CDU und CSU bei Konfessionslosen nur 15 Prozent erreicht und damit fast zehn Punkte unter ihrem Gesamtresultat gelegen. Aber im Gegensatz zum erzkatholischen Amtsvorgänger Laschet hat CDU-Chef Wüst in NRW weltanschauliche Themen so weit wie möglich ausgeklammert und sich damit im Erscheinungsbild des nichtchristlichen oder religiös "unmusikalischen" Teils der Wähler fast schon religionsneutral präsentiert. Genau in dieser Gruppe legte die CDU laut der Forschungsgruppe Wahlen sowie dimap/infratest um genau 12 Punkte auf 33,9 Prozent zu. Da die Partei insgesamt aber nur um 2,8 auf 35,7 Prozent zunahm, heißt dies: Ohne diesen Zuwachs hätte sie sogar geringfügig abgenommen.

Dafür sind aber auch die anderen Parteien mitverantwortlich, die es versäumten ihr säkulares Profil zu schärfen. Weltanschauliche Themen hätte es in NRW genug gegeben. Dort gibt es z.B. noch immer staatliche Bekenntnisschulen, die die Aufnahme nichtkatholischer Schüler oder Lehrer ablehnen können. Selbst in Bayern wurde diese staatsklerikale Schulform schon vor über einem halben Jahrhundert durch einen Volksentscheid abgeschafft. In NRW war dies kaum ein Thema, ebensowenig wie "Ethik als Pflichtfach für alle". Da die CDU-Konkurrenten aber weitgehend schliefen und weltanschauliche Themen vernachlässigten, musste bei vielen nichtreligiösen Menschen der Eindruck entstehen, dass es zwischen den größeren Parteien kaum Unterschiede in der weltanschaulichen Einstellung gibt. Wen wundert es da, dass viele Nichtreligiöse auf ihre Stimmabgabe verzichteten oder in ihrer Frustration aussichtslose Kleinparteien wählten?

Gewiss, es gab Parteien, die unter den Konfessionsfreien besser abschnitten als insgesamt. Die Grünen lagen hier um einen Prozentpunkt über ihrem Gesamtergebnis, die FDP um 0,3 Punkte. Aber in der Vergangenheit hatten beide in dieser Wählergruppe wesentlich bessere Ergebnisse erzielt, diesmal verschenkten sie ein beträchtliches Stimmenpotential. Werden sie das in Bayern nächstes Jahr auch tun?

Gerhard Rampp

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Rundmail vom 18.02.2022
23.02.2022

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,
angesichts der jüngsten Missbrauchs-, Vertuschungs- und Lügenskandale - siehe auch
"Der Unfehlbarste aller Lügner" weiter unten - ist eine Reform des Staat-Kirche-Verhältnisses überfällig.

Die Kirchen dürfen keine privilegierten "Staaten im Staate" mehr sein, sondern müssen sich an die gleichen Regeln und Normen halten wie alle anderen. Wenn kirchliche Einrichtungen staatliche oder kommunale Aufgaben übernehmen (Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Sozialstationen u.ä.), sind staatliche Zuschüsse an die Bedingung zu knüpfen, dass die Arbeitnehmerrechte des öffentlichen Dienstes auch dort gewährt werden. Die kirchlichen Sonderrechte für Caritas und Diakonie ergeben sich übrigens nicht aus Artikel 140 des Grundgesetzes, sondern aus den Jugendhilfe- und Sozialgesetzen, die die CSU/CDU 1961 mit ihrer absoluten Mehrheit gegen den Widerstand von SPD und FDP durchgedrückt haben; diese Gesetze sind aufzuheben bzw. entsprechend zu ändern. Ferner darf der Staat nicht länger ein innerkirchliches Ritual (die Taufe) als Grund für eine Kirchensteuerpflicht anerkennen; Voraussetzung muss zusätzlich die Beitrittserklärung des religionsmündigen Betroffenen sein.

Der Grund für diese Forderungen liegt nicht nur in der Erkenntnis, dass die Kirchen auch nicht besser sind als alle anderen und schon gar nicht als "moralischer Kompass" taugen. Hinzu kommt, dass seit Oktober oder November 2021 die Mehrheit in Deutschland gar nicht mehr Kirchenmitglied ist. Die genauen bundesweiten Zahlen kommen zwar erst Mitte 2022, aber in den bisher stets repräsentativen Städten Augsburg und München liegen sie vor. In beiden Städten blieb die Einwohnerzahl 2021 nahezu gleich, aber die Zahl der Katholiken plus Protestanten ging um 6.000 bzw. 29.000 zurück, das sind jeweils rund 4 Prozent der Kirchenmitglieder. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sank in Augsburg von 50,9 auf 49,0 und in München von 39,50 auf 37,66 Prozent. Dieser Schwund, der sich auch in kleineren Gemeinden bestätigte, übertrifft den aller bisherigen Kalenderjahre bei weitem. Umgerechnet auf ganz Deutschland wären das 1,5 Millionen, allerdings schrumpfen die Kirchen in Bayern - entgegen einem alten Vorurteil - schon seit Jahrzehnten überdurchschnittlich, sodass bundesweit wohl eher mit einem Rückgang von etwa 1,3 Millionen zu rechnen ist. (Zum Vergleich: Im bisherigen Rekordjahr 2020 nahmen die beiden Kirchen um 884.000 ab.) Voraussichtlich 2034 wird auch in Bayern die Mehrheit nicht mehr katholisch oder evangelisch sein.

Als erste Konsequenz hat der Augsburger bfg-Vorstand beschlossen, zu den diesjährigen Friedensfest-Veranstaltungen (zentrales Thema: "Zusammenhalt") eine Podiumsdiskussion mit diversen Religionsvertretern zum Thema "Zusammenhalt über weltanschauliche Grenzen hinweg" vorzuschlagen. Mal sehen, wie die Stadt reagiert. Bisher organisierte sie nur innerreligiöse Treffen, aber wie lange will sie es sich noch leisten, die größte weltanschauliche Gruppe (nämlich die nicht religiös Organisierten) auszugrenzen?

Nebenbei sei bemerkt, dass der Bund für Geistesfreiheit Augsburg im vergangenen Jahr um über hundert Mitglieder gewachsen ist, aber wir haben sicher noch Luft nach oben ...

Säkularen Gruß

Gerhard Rampp

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Recht und Rat am Lebensende

23.02.2022

AKTUELLER STAND DER STERBEHILFE IN DEUTSCHLAND

1. Aufhebung der Kriminalisierung von Sterbehilfe

»Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt« so steht es in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

2015 wurde dieses Grundrecht durch die Schaffung des Strafrechtsparagraphen 217 eingeschränkt, der sogenannte »geschäftsmäßige« (das heißt: professionelle, auf Wiederholung angelegte) Suizidhilfe kriminalisierte.

Gegen § 217 legten mehrere Kläger Verfassungsbeschwerde ein. Darunter waren Schwerkranke, Mediziner und Verbände wie Sterbehilfevereine und der Bund für Geistesfreiheit Augsburg.

2020 erklärte daraufhin das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe § 217 für verfassungswidrig.

Seither dürfen Sterbewillige wieder auf Hilfe zurückgreifen, ohne dass Helfende sich strafbar machen. Rat finden sie u.a. in Augsburg beim Bund für Geistesfreiheit (bfg Augsburg) und der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS). Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0176 41 73 09 38 vereinbart werden.

2. Anpassung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer

Als Konsequenz des Karlsruher Urteils von 2020 wurde am 5. Mai 2021 der Satz
»Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten« gestrichen.

3. Geeignete Mittel zur Selbsttötung müssen ärtzlich verschreibbar werden

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist klar, dass die vom Betäubungsmittelgesetz in § 5 Abs. 1 Nr. 6 intendierte »notwendige medizinische Versorgung« auch ärztliche Unterstützung bei freiverantwortlichem Suizid umfasst.
Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sich der gebotenen verfassungskonformen Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes bislang verschließt, ist es nun Aufgabe des Gesetzgebers, durch eine klarstellende Anpassung dafür zu sorgen, dass geeignete Mittel wie z.B. Natrium-Pentobarbital ärztlich zum Zweck der Selbsttötung verschrieben werden können.

WAS BLEIBT ZU TUN UND WAS ZU UNTERLASSEN?

Gegenwärtig werden von einigen Bundestagsabgeordneten Versuche unternommen, den als verfassungswidrig gestrichenen § 217 in veränderter Form wieder einzuführen. Der im Januar 2022 von Abgeordneten aus 5 Fraktionen vorgestellte Entwurf will das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erneut einschränken, indem er Menschen, die zu seiner Wahrnehmung auf Hilfe angewiesen sind, Hürden wie psychiatrische Untersuchungen, komplizierte Beratungspflichten und Wartefristen in den Weg stellt. Das ist sicher weder im Sinn der Verfassungsrichter noch der betroffenen Menschen. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es logisch, es zu unterlassen. Ein neuer § 217 StGB ist daher inakzeptabel. Statt dessen soll nun die Aufgabe für den Bundestag die Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sein, damit wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, keinem unnötige Steine bei der Ausübung seiner Grundrechte in den Weg gelegt werden.

Eine gute Zusammenfassung dieser und weiterer geeigneter Rahmenbedingungen für eine humane Sterbehilfe findet sich im »Berliner Appell (2022)«, den die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, der Verein Sterbehilfe und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) im Februar 2022 präsentiert haben.

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Der Unfehlbarste aller Lügner
20.02.2022

Nicht die 1900 Seiten des jüngsten Münchner Missbrauchsgutachtens waren das Wichtigste. Eine dreistellige Zahl von Tätern und eine noch höhere bei den Opfern, das hatten wir auch schon bei anderen Bistümern. Auch die Versäumnisse und Vertuschungen der Kardinalsriege bieten nichts Neues. Betroffenheit und Scham äußern sowie beten für die Opfer, das kennt man schon.
Aber die 82 Seiten Rechtfertigung haben es in sich, die der einstige Münchner Kardinal und spätere Papst Josef Ratzinger der untersuchenden Kanzlei zukommen ließ. Qui s'excuse s'accuse heißt es im Französischen, wer sich entschuldigt, klagt sich an. Der Unfehlbare nimmt Täter in Schutz: Im Fall eines Beschuldigten sei doch "zu berücksichtigen, dass der Priester als Exhibitionist und nicht als Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn aufgefallen" sei, wobei es nicht zu Berührungen der Opfer gekommen sei. Und er habe bei seinen Handlungen als 'anonymer Privatmann' gehandelt. Derlei Empathie und Einfühlungsvermögen hätten sich die Opfer wohl auch gewünscht.

Ratzingers Verteidigung gipfelte in der Behauptung, er habe an jener entscheidenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 gar nicht teilgenommen, auf der über die berufliche Wiederauferstehung des vielfachen Missbrauchpriesters Peter H. entschieden wurde. Nur: Im Protokoll war er als anwesend verzeichnet. Und wörtlich heißt es dort: "Der Herr Kardinal berichtet über die Trauerfeier aus Anlass des Todes von Kardinal Bengsch und informiert über den letzten Versuch von Bischof Moser und Papst Johannes Paul II., den Fall Professor Küng im Guten zu regeln. Er berichtet ferner über das Gespräch, das Papst Johannes Paul II. am 28. Dezember 1979 mit einigen deutschen Bischöfen im Fall Prof. Küng geführt hat." Wer anders hätte denn darüber berichten können, wenn nicht Ratzinger selbst?

Daraus folgert die Kanzlei WestpfahlSpilkerWastl, der Ex-Papst sei schlicht einer Lüge überführt. In höchster Bedrängnis beging der Lügner (oder seine Berater) nun einen weiteren Fehler. Da er diese offensichtliche Unwahrheit nicht einfach im Raume stehen lassen konnte, reichte er die Ausrede nach, seine Falschaussage sei "die Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung" seiner Stellungnahme. Aber Lügen hatten auch hier zu kurze Beine. Die sonst so kirchenfreundliche Frankfurter Allgemeine deckte prompt auf, dass Kardinal Marx schon am 5.11.21 eben die Falschbehauptung vorgebracht hatte, die Ratzinger in seiner Stellungnahme vom 15.12. abgab und am 24.1.22 korrigieren musste. Damit wurde klar: In diese offensichtlich abgesprochene Verteidigungsstrategie für den Ex-Papst war auch Marx vorab einbezogen. Auch die nachgeschobene Ausrede vom "redaktionellen Versehen" war damit als weitere Unwahrheit entlarvt.

Das Kirchenvolk hat inzwischen verstanden, dass es auf eine solche moralische Instanz verzichten kann. Der Staat sollte es auch begreifen.

Gerhard Rampp

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Zur Zeit der langen Nächte, kurzen Tage, Geschenke und Wünsche
wünscht der Bund für Geistesfreiheit Augsburg allen Besuchern dieser Website
eine schöne Wintersonnenwende einen zufriedenen, heiter-beschaulichen
Jahresausklang und beschwingten, zuversichtlichen Start ins Neue Jahr 2022!


Während wir mit der Dunkelheit der lichtärmsten Zeit des Jahres konfrontiert sind, der wir mit Kerzenschein und (wenn nicht gerade eine Pandemie herrscht) Feuerwerk begegnen, wird uns vielleicht mehr als zu jeder anderen Jahreszeit bewusst, welch winziger, blauer Fleck doch unsere Erde inmitten eines immensen Universums ist. So gilt diese Zeit als Zeit des Friedens, der Gemeinschaft, des Zusammenhalts und der menschlichen Wärme, da wir gerade jetzt besonders spüren, wie sehr die Menschheit derer bedarf.

Viel zu sehr noch wird diese Zeit von Medien, Kommerz und Politik allein als christliche Feiertagszeit betrachtet. Doch war die Mittwinterzeit mindestens seit der Antike, vielleicht auch schon viel früher, den verschiedensten Kulturen eine bedeutsame Zeit, die sich in mannigfaltiger Weise durch Feste manifestierte. Wir freuen uns in der längsten Nacht des Jahres vom 21. auf den 22. Dezember, wenn die Sonne ihren niedrigsten Stand am Himmel hat, auf zunehmende Sonnenkraft, wachsende Tageslänge und damit wachsenden Schwung, der uns Pläne schmieden und Vorsätze fassen lässt.

So sei allen Lesern dieser Seite - ganz egal wie sie diese Tage gestalten und erleben - mit Wilhelm Busch gesagt:
Jede Gabe sei begrüßt,
doch vor allen Dingen:
Das worum du dich bemühst,
möge dir gelingen.

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Leserbrief des Augsburger bfg-Vorsitzenden Gerhard Rampp zu dem Artikel
"Weltliche Macht" auf S. 5 der Süddeutschen Zeitung vom 01.12.2021


Weder der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz, noch sein künftiger Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner gehören einer Konfession an. Der von Gerhard Rampp kommentierte SZ-Artikel nimmt das zum Anlass, zu fragen, ob die neue Regierung ein Abbild des gesellschaftlichen Wandels darstellt und im Koalitionsvertrag auf die Bevölkerungsmehrheit Rücksicht nimmt, die keiner der beiden großen christlichen Kirchen angehört bzw. nichtgläubig ist. Als langjähriger Mitarbeiter der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (Fowid) verfasste der bfg-Vorsitzende Gerhard Rampp nachstehenden Leserbrief:

»Im Artikel "Weltliche Macht" vom 01.12. heißt es: "Immer weniger Menschen in Deutschland gehören einer der beiden christlichen Kirchen an, in nicht allzu ferner Zukunft wird ihre Zahl die der Kirchenmitglieder übersteigen." Letzteres ist untertrieben, denn dieser Zeitpunkt wird wohl schon diesen Monat erreicht sein, spätestens aber in den beiden ersten Monaten 2022. Bereits Ende 2020 machten die Kirchenmitglieder nur noch 51 Prozent der Bevölkerung aus. 2021 wird der Rekord bei den Kirchenaustritten von 2019 noch übertroffen, zudem verlieren die Kirchen immer mehr Mitglieder infolge ihrer Überalterung: Zwei verstorbenen Mitgliedern steht inzwischen nur noch ein getaufter Säugling gegenüber. In München sank z. B. der Kirchenmitgliederanteil allein in den ersten zehn Monaten 2021 in noch nie dagewesenem Tempo, nämlich von 39,5 auf genau 38,0 Prozent.«

Weblink zum Abriss des Artikels

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