Verleihung des 5. Ludwig-Feuerbach-Preises des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg am 01.10.2016
Ingrid Matthäus-Maier

Laudatio von Siegfried R. Krebs

„Willst du Gutes tun, dann tue es für den Menschen"

Ingrid Matthäus-Maier, geborene Matthäus, wurde am 9. September 1945 in Werlte, gelegen im niedersächsischen Landkreis Emsland, geboren. Sie ist mit dem Mathematiker Robert Maier verheiratet, hat zwei Kinder und lebt seit vielen Jahren in Sankt Augustin/Nordrhein-Westfalen.

Nach dem Abitur 1965 in Duisburg absolvierte Ingrid Matthäus-Maier ein Studium der Rechtswissenschaft in Gießen und Münster, welches sie mit dem ersten und zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Danach war sie bis 1976 als Verwaltungsrichterin in Münster tätig.

Doch die engagierte junge Frau hielt es nicht nur mit der trockenen Juristerei, denn in ihr steckt auch ein sehr politischer Mensch. Wenn wir Politik verstehen als das „sich kümmern um das Allgemeinwohl in der Gesellschaft", dann ist unsere Preisträgerin im besten Sinne des Wortes eine Vollblut-Politikerin.

Korrespondiert das nicht zu 100 Prozent mit Ludwig Feuerbachs Postulat „Willst du Gutes tun, dann tue es für den Menschen"?!
Schon in ihrer Studienzeit engagierte sich Ingrid Matthäus-Maier politisch, zunächst in der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union.

Im Jahre 1969 trat sie in die Jungdemokraten und die Freie Demokratische Partei (FDP) ein. 1972 wurde Ingrid Matthäus-Maier für ein Jahr Bundesvorsitzende der Jungdemokraten (sie war damit erste weibliche Vorsitzende eines deutschen politischen Jugendverbandes) und war von da an bis zu ihrem Rücktritt 1982 Mitglied im Bundesvorstand der FDP.

Gestatten Sie mir ab hier einige gelegentliche Abschweifungen, auch weil diese durchaus zum Thema gehören. Wenn es in Lexika mehrfach anklingt, daß Ingrid Matthäus-Maier die „erste weibliche in einem Amt" gewesen ist, dann muß betont werden: Sie wurde dies nicht als Quoten-Frau, sondern einzig und allein aus eigener Kompetenz und eigenem Engagement heraus!

Eine andere Abschweifung: So wie Ingrid Matthäus-Maier im Jahre 1969 Mitglied der westdeutschen FDP geworden ist, so trat ich - ebenfalls im Norden, aber in Mecklenburg gebürtig, 1974 in die ostdeutsche Liberal-Demokratische Partei LDPD ein. Was sie und mich wohl parteimäßig verbindet: Wir verstanden und verstehen unter „liberal" einen „Gesinnungsliberalismus" oder wie man im 19. Jahrhundert anstelle von „liberal" auch „freisinnig" zu sagen pflegte.

Couragierte Politikerin auf Bundesebene

Als freisinnige UND freigeistige Liberale war Ingrid Matthäus-Maier daher maßgeblich an der Formulierung des FDP-Kirchenpapiers „Freie Kirche im Freien Staat" beteiligt, welches am 1. Oktober 1974 auf dem 25. FDP-Bundesparteitag in Hamburg verabschiedet wurde.

Doch zurück zur Politik ganz allgemein: Ingrid Matthäus-Maier wurde bei der Bundestagswahl am 3. Oktober 1976 - also fast auf den Tag genau vor 40 Jahren - erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt. Hier war sie ab November 1979 Vorsitzende des Finanzausschusses. Damals regierte eine sozial-liberale Koalition unter Helmut Schmidt; die FDP-Politik wurde damals maßgeblich geprägt auch von gesinnungsliberalen Ministern wie Werner Maihofer oder Gerhart Baum.

Als es im Herbst 1982 zur sogenannten Wende kam und die FDP einen Koalitionswechsel von der SPD zur CDU/CSU vollzog, verließ Ingrid Matthäus-Maier, die für den Erhalt der sozial-liberalen Koalition eingetreten war, am 9. November 1982 die FDP-Bundestagsfraktion und legte auch den Vorsitz des Finanzausschusses nieder. Am 2. Dezember 1982 trat Matthäus-Maier in die SPD ein, legte ihr Bundestagsmandat nieder und schied aus dem Bundestag aus.

Sie zog aber bei der vorgezogenen Bundestagswahl vom 6. März 1983 wieder in den Bundestag ein. Von 1988 bis 1999 war sie finanzpolitische Sprecherin sowie eine der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion. Im Jahre 1988 wurde sie Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Transnuklear" und leitete damit als erste Frau einen Untersuchungsausschuss. Von 1995 bis 1999 war sie auch Mitglied im SPD-Bundesvorstand. Am 1. Juli 1999 - inzwischen regierte eine „rot-grüne" Koalition unter Gerhard Schröder - legte sie ihr Bundestagsmandat nieder und schied somit aus dem Bundestag aus.
Von 1999 bis 2008 war sie Mitglied im Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Am 9. Dezember 2005 wurde sie zur Vorstandssprecherin der KfW-Bankengruppe gewählt und übernahm das Amt am 1. Oktober 2006 - damit wurde sie zur ersten Frau an der Spitze einer deutschen Großbank.

Ehrenamtliches Engagement

Nicht minder bedeutend ist Ingrid Matthäus-Maiers ehrenamtliches Engagement für die Interessen der religionsfreien Menschen, also für die Realisierung der bereits seit 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung geforderten Trennung von Staat und Kirche(n). Diese Artikel wurden übrigens als einzige in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland inkorporiert!

Von ihrem sehr frühen Engagement in der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union" war bereits die Rede. Im Laufe der Jahre kamen noch die Zusammenarbeit mit bzw. die Mitarbeit in anderen säkularen Organisationen wie Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) und Internationaler Bund der Konfessionsfreien und Atheisten (IBKA) hinzu.

Auch in ihrer Partei blieb Ingrid Matthäus-Maier auf einem wichtigen Politikfeld bis heute aktiv: Sie, die sich als Atheistin schon seit 1966, ich wiederhole: schon seit 1966, für eine radikale Entflechtung von Staat und Kirche im Sinne des Laizismus einsetzt, war 2010 Mitgründerin eines laizistischen Arbeitskreises innerhalb der SPD, der jedoch auf Ablehnung durch den Parteivorstand traf und immer noch trifft.

Humanismus und Laizismus

Es war am ersten Dezember-Wochenende des Jahres 2011, als in Berlin eine wissenschaftliche Konferenz der Humanistischen Akademie Berlin zum „Politischen Humanismus im Streit der Richtungen in der Staat-Kirchen-Trennung" stattfand. Ingrid Matthäus-Maier sprach da als SPD-Laizistin über „Laizismus in Deutschland - eine juristische und politische Betrachtung". Ich selbst war dort anwesend als Mitbegründer und einer der drei Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft „Laizismus" der Partei DIE LINKE. Und über dieses Thema kamen sie und ich ins Gespräch, lernten uns persönlich kennen. Dabei war mir Frau Matthäus-Maier durchaus keine Unbekannte. Denn wie war es vor 1989/90 bei freidenkenden Ostdeutschen üblich? Abends sahen wir die Nachrichten von „Tagesschau" und „ZDF heute" und am nächsten Morgen lasen wir unsere Tageszeitungen. Aus beiden Quellen heraus bildeten wir unsere Meinungen... Aber so war mir Frau Matthäus-Maier zwar als Politikerin bekannt, nicht aber als streitbare Atheistin und Humanistin. Übrigens, die linken Laizisten hatten es formal wesentlich leichter als die der SPD, aber ansonsten werden sie überaus vehement bekämpft; man denke da nur an das Agieren eines Herrn Ramelow. Frau Matthäus-Maier wechselte aus nachvollziehbaren Gründen seinerzeit von der FDP zur SPD, ich als DDR-Liberal-Demokrat blieb lange parteilos, bis ich mich dann der neugebildeten LINKEN anschloß. Doch wegen zunehmender Klerikalisierung der offiziellen Parteipolitik verließ ich diese wieder.

Eine weitere Abschweifung: Die säkulare Bewegung in Deutschland speist sich seit dem 19. Jahrhundert aus zwei Quellen: dem bürgerlich-freisinnigen Liberalismus (aus dem der 1880/81 der „Deutsche Freidenkerbund" erwuchs) und der alten Liebknecht-Bebelschen Sozialdemokratie (aus der 1905 bzw. 1908 zwei Vereine erwuchsen, die sich später zum „Deutschen Freidenker-Verband" zusammenschlossen).

Sie sehen also, daß sich die Lebensläufe, politischen Engagements, einschließlich von Parteiwechseln, von west- und ostdeutschen Atheisten trotz aller sonstigen Unterschiede durchaus ähneln können. So daß man nach 1990 eigentlich ohne große Probleme eine gemeinsame Sprache finden konnte. Allgemeinpolitisch wie auch organisationspolitisch in (in alphabetischer Reihenfolge) BfG, DGHS, HVD, IBKA, GBS und anderen.

In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, daß Frau Matthäus-Maier sich u.a. auch hier engagiert: als Beiratsmitglied in der Giordano-Bruno-Stiftung, als Sprecherin der IBKA-nahen Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz", als VIP-Mitglied der DGHS mit ihrem Bekenntnis: „Falls ich mein Leben z.B. wegen unerträglicher Leiden beenden möchte, soll mein Arzt mir dabei helfen dürfen."

Mitautorin des FDP-Kirchenpapiers von 1974

Von interessierter Seite unterschiedlichster Couleur - von Kirchenfürsten über die Mainstream-Medien bis hin zu tonangebenden Politikern von SPD und LINKE heißt es heuer immer wieder, daß Religionskritik etwas von gestern sei oder daß sich Religionskritik eigentlich erübrigt habe. Es gäbe nichts mehr am Christentum oder anderen Religionen, das noch widerlegt werden müsse, sagt man uns. Stattdessen sei Religion sogar die Lösung vieler aktueller Probleme, so wird mit Inbrunst behauptet...

Deshalb ist es für Mitglieder säkularer Organisationen, für Laizisten ganz besonders bedeutsam, nicht nur zu sagen, wogegen man ist. Wichtiger und auch richtiger ist es zu sagen, wofür man ist!

Im Januar 1973 beschlossen die Jungdemokraten unter maßgeblicher Mitwirkung von Ingrid Matthäus-Maier „19 Forderungen zur Trennung von Kirche und Staat". Hieraus abgeleitet wurde der FDP-Parteitagsbeschluß 'Freie Kirche im Freien Staat' - bestehend aus Präambel und 13 Punkten - vom 1. Oktober 1976. Beschlossen also auf den Tag genau vor 40 Jahren, übrigens immer noch geltende Beschlußlage und vor allem immer noch aktuell!

Erneut sei eine kleine Abschweifung gestattet: Trotz des Konsums von ARD und ZDF blieb dieses „Kirchenpapier der FDP" den DDR-Bürgern unbekannt. Auch mir. Aber, hätte ich die 19 Forderungen bzw. 13 Thesen seinerzeit gekannt, so hätte ich darüber nur mit dem Kopf schütteln können...

Warum? Weil das von den Freien Demokraten für die Bundesrepublik Geforderte im anderen Deutschlands bereits für 40 Jahre Realität war! Erst mit dem 3. Oktober 1990 wurde für uns Ostdeutsche dieser Forderungskatalog aktuell.

Für eine freie Kirche in einem freien Staat, das könnte man auch anders deuten, ja, sogar mißdeutet. Als devotes kirchenfreundliches Bekenntnis!
Aber darum geht es ja. Ich zitiere aus der Präambel des FDP-Beschlusses:

„Ziel liberaler Politik ist die Sicherung und Erweiterung der Freiheit. Hierzu gehören entscheidend die gerade auch vom Liberalismus erstrittene Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie das Recht auf freie Religionsausübung, wie sie im Artikel 4 des Grundgesetzes stärker als je zuvor in der deutschen Geschichte als unmittelbar geltendes Recht garantiert sind. (...) Deshalb muß der Staat sich weltanschaulich-religiös neutral verhalten. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft darf keine Vor- und Nachteile mit sich bringen.

In diesem Verständnis setzt sich liberale Politik für die gegenseitige Unabhängigkeit von Kirche und Staat ein.

Es geht darum, jenen Raum freizuhalten, in dem die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben nach eigenem Selbstverständnis erfüllen können."

Die 13 Thesen sahen eine Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Sinne einer strikten Trennung beider voneinander vor, so unter anderem die Abschaffung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Kirchen, die Ersetzung der Kirchensteuer durch ein kircheneigenes Beitragssystem, Ablösung sämtlicher exklusiver Staatsleistungen an die Kirchen und die Aufhebung der bestehenden Staatskirchenverträge und Konkordate. Damit wurde erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik von einer regierungsverantwortlichen Partei das etablierte Staatskirchensystem offen problematisiert.

Auch wenn die Kirchenfürsten darin Angriffe auf die Kirche sahen und sehen, es ging und geht Laizisten nicht um Unterdrückung von Christen und ihren Organisationen. Nein, auch sie sollen sich frei entfalten können, frei über Mitgliedschaft, Austritt oder Nichtmitgliedschaft entscheiden können. Die verfassungsgemäß gebotene Trennung von Staat und Kirche, konkreter: Erst die Trennung von Staat und Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ermöglicht diesen Organisationen und ihren Mitgliedern den Weg zu innerer Freiheit, zu Weiterentwicklungen... Und wenn man seine Mitgliedsbeiträge - irreführend Kirchensteuer genannt - selbst einziehen muß - und diese nicht über Arbeitgeber und staatliche Finanzämter eintreiben läßt, dann muß man sich als Kirchenfunktionär wirklich um seine „Schäfchen" und ihre individuellen Belange kümmern!

Wenn wir gegen die Privilegien weniger auftreten, dann sind wir primär für die Gleichberechtigung aller!

Als sich im Jahre 2010 die Laizisten in der SPD zusammenfanden - Ingrid Matthäus-Maier war entscheidend daran beteiligt, konnten sie in ihrem „Forderungen" genannten Grundsatzpapier inhaltlich ganz wesentlich auf den FDP-Beschluß von 1974 zurückgreifen. Fast zeitgleich gründeten sich laizistische Arbeitsgemeinschaften in der Partei DIE LINKE. Und auch für die linken Laizisten stellten die ursprünglich FDP-eigenen Forderungen Ausgangspunkt für die eigene Programmatik.

Insofern ist das von Ingrid Matthäus-Maier mitverantwortete FDP-Papier ein gutes, ein seltenes Beispiel dafür, daß bestimmte gesellschaftliche Forderungen durchaus von Mitgliedern unterschiedlicher politischer Parteien getragen werden können. Und so sollte doch eigentlich Politik für die Menschen, für den Menschen, aussehen:

Das Gemeinwohl sollte über unangemessene Privilegien gestellt werden können!

Wenn Laizisten, egal ob religionsfrei oder aber nach wie religiös, für die geistige Freiheit eintreten, dann sind sie selbstverständlich auch gegen Verhältnisse und Bestimmungen, die dieser Freiheit entgegenstehen. Das aber ist etwas ganz anderes, als wir es von zahlreichen Ein-Punkt-Bewegungen, die nur gegen etwas sind, kennen. Es geht uns doch mit unseren laizistischen Forderungen keinesfalls um blindwütige Zerstörung, sondern einzig und allein um von Menschen freiwillig getragene konstruktive Entwicklung!

Und somit ist, ich betone es, ist das Postulat „für eine freie Kirche in einem freien Staat" eigentlich für jede Partei geeignet und sehr wohl auch annehmbar für jedes einzelne gläubige Mitglied einer Religionsgemeinschaft.

Ingrid Matthäus-Maier ganz emotional

Und so habe ich den Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier „Laizismus in Deutschland? - eine juristische und politische Betrachtung" - gehalten auf der bereits erwähnten Akademie-Tagung" nach wie vor in guter Erinnerung. Aber da sprach nicht nur die erfahrene Juristin, auch nicht die erfahrene Politikerin. Da sprach ganz emotional nicht minder die Frau und Mutter. Gestatten Sie mir zwei Zitate:

„Wie stark das katholische Umfeld in Münster war, ist anhand einer Begebenheit zu erläutern, die uns sehr betroffen machte. Ich wohnte zur Untermiete bei einer sehr netten und freundlichen katholischen Familie. Mein Mann war dann auch öfter zu Besuch. Eines Tages kommt die etwa zehnjährige Tochter zu mir ins Zimmer und weint. Als wir sie fragen, warum sie weint, sagt sie, sie hätte jetzt gehört, weil wir beide nicht in der Kirche seien, kämen wir später, wenn wir sterben, in die Hölle. Das hat sie wirklich ganz ernst gemeint."

Kommentar überflüssig. Aber einer dennoch: Da sehen wir, was religiöse Indoktrinierung, was Religionsunterricht in staatlichen Schulen über Generationen hinweg anrichten kann...

Ich zitiere weiter:

„Mein Mann und ich haben auch persönlich die enge Verflechtung von Kirche und Staat erlebt. Als wir in das Rheinland zogen, gab es da fast nur katholische Kindergärten. Der katholische Pfarrer kam ins Haus und fragte: 'Warum steht denn bei Ihnen überall in der Anmeldung Strich - Strich - Strich - Strich?' Das sagte mein Mann, weil wir alle nicht in der Kirche sind. Watum wir denn in einen katholischen Kindergarten die Kinder geben wollen? Ja, sagte mein Mann, hier ist weit und breit kein anderer. Das ließ der Pfarrer nicht zu, unsere Kinder wurden dann in den Waldorfkindergarten geschickt. Das war zwar nicht weiter schlimm, aber wir mußten viele, viele Kilometer fahren, was für die Kinder und uns nicht besonders angenehm war."

Tja, und so ähnlich sieht es seit 1990 nun auch fast überall in ostdeutschen Landen aus. Gab es früher nicht nur in den Städten, sondern fast auch in jedem Dorf, einen Kindergarten in kommunaler Trägerschaft, so existieren hierzulande fast keine solchen mehr, sondern die bestehenden wurden größtenteils durch die Politik in kirchliche Hände gegeben - und das trotz zu einer 70 bis 80 Prozent religionsfreien Bevölkerung. Oder richtiger gerade deshalb!

Ingrid Matthäus-Maier sagte auf der Akademie-Tagung auch, warum das so ist, daß das nichts, aber auch gar nichts mit sozialer Verantwortung habe, denn

„die Kirchen werden keinesfalls den Zugriff auf die Kinder im Kleinkindalter und in der Grundschule aus der Hand geben - zusammen mit der Taufe (als unmündiges Baby) ist dies das Einfallstor für ihre kirchliche Missionierung."

Warum unbedingt missioniert werden muß, brauche ich hier in diesem Kreise wohl nicht genauer ausführen...

Gleiche Arbeitsrechte für alle abhängig Beschäftigten

Und eben, weil zu Menschenrechten und Freiheit auch gleiche Rechte für alle - insbesondere in Arbeitsverhältnissen - gehören, engagierte sich Ingrid Matthäus-Maier in der Kampagne „GerDiA - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" an prominenter Stelle auch gegen das besondere Arbeitsrecht in Einrichtungen, die den Kirchen gehören bzw. sich in deren Trägerschaft, die aber zu 90 und mehr Prozent aus öffentlichen Kassen finanziert werden, befinden.

In einem Grundsatzartikel hat sie sich mit den wichtigsten Behauptungen der Kirchen auseinandergesetzt:

„1. Die Grundlage ergebe sich aus dem 'kirchlichen Selbstbestimmungrecht' in Art 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Art. 140 des Grundgesetzes (GG) Bestandteil des GG geworden ist.

Art. 137 Abs. 3 WRV lautet: 'Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze.' Der Wortlaut zeigt eindeutig, dass es um „Selbstverwaltung", und nicht um Selbstbestimmung geht. In der Weimarer Zeit, in der ja dieser Artikel entstand, ging man davon aus, dass die Kirche ordnet und verwaltet, was zu ihrem Kompetenzbereich gehört. Damals war unstreitig: was zum Kompetenzbereich gehört, entscheidet selbstverständlich der Staat. Und dass dann innerhalb des Kompetenzbereichs der Kirchen die „für alle geltenden Gesetze" gelten, war auch klar. (...)

2. Die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes sei verfassungsrechtlich geboten.

Dies ist eindeutig falsch aufgrund einer sehr einfachen Überlegung: In der Weimarer Zeit gab es seit 1920 ein Betriebsrätegesetz (ähnlich dem heutigen Betriebsverfassungsgesetz), das auch für die Kirchen und ihre Einrichtungen galt. Das heißt, dass Art. 137 Abs. 3 WRV und das damalige Betriebsrätegesetz gleichzeitig galten. Dann ist das selbstverständlich auch heute verfassungsrechtlich erlaubt. Erst unter der Adenauer-Regierung im Nachkriegsdeutschland wurde die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeführt. (...)"

Zusammenfassend sei gesagt, die GerDiA-Kampagne enthielt viele Elemente, die eine moderne Interessenvertretung für religionsfreie Menschen kennzeichnen könnten. Sie verknüpfte eine kontinuierliche Ansprache der Medien mit Kontaktpflege in Parlament und Parteien, sorgte durch die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie dafür, dass sie mit exklusivem Wissen aufwarten konnte, und brachte an zwei Aktionstagen die säkulare Szene auf die Straße.

Für die Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Zu Ingrid Matthäus-Maiers humanistischem Engagement ist nicht zuletzt ihre Tätigkeit als Koordinatorin des „Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende" zu nennen. Unmißverständlich äußerte sie sich, sehr gut juristisch fundiert, in den Medien gegen die Kriminalisierung von Freitod und Sterbehilfe. Leider setzte sich eine Bundestagsmehrheit mit einer Verschärfung des Strafrechtes über das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen hinweg. Sie erklärte dazu:

„In einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat darf die eigene religiöse Überzeugung nicht anderen aufgezwungen werden - vor allem nicht mit dem Strafrecht."

Erste Vertretung der Säkularen in einem Rundfunkrat

Ich könnte hier noch weitere Tätigkeitsfelder und viele Meinungsäußerungen von Ingrid Matthäus-Maier anführen. Doch allein schon das Gesagte dürfte ausreichen, um die Verdienste der heute Auszuzeichnenden anzudeuten.

Als eine Auszeichnung ist in jedem Falle auch zu sehen: Im Juli dieses Jahres hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen entschieden, daß künftig auch die sogenannten Konfessionslosen eine „gesellschaftlich-relevante Personengruppe" seien und daß diese deshalb ab Dezember einen Vertreter in den Rundfunkrat des Westdeutsche Rundfunks entsenden dürfen. Diesen Platz einnehmen wird, übrigens auf gemeinsamen Vorschlag von HVD, IBKA und gbs hin - Ingrid Matthäus-Maier. Für dieses fünfjährige Mandat sei ihr viel Erfolg. Zu wünschen ist aber unbedingt auch, daß endlich auch die anderen deutschen Landtage solche längst überfälligen Entscheidungen treffen.

Feuerbachs „Willst du Gutes tun, dann tue es für den Menschen" ist nicht nur Postulat, sondern wird von unzähligen Menschen auch gelebt. Für Politiker gilt das leider nicht in jedem Falle. Der Politikerin Ingrid Matthäus-Maier kann aber ohne Abstriche bescheinigt werden, daß sie Feuerbach verstanden hat.

Aber gestatten Sie mir eine letzte Abschweifung. Es war ein Augsburger, Bertolt Brecht, der in seinem Gedicht „Die Teppichweber von Kujan Bulak" schrieb: „Sie ehrten ihn, indem sie sich nützten. Sie hatten ihn also verstanden."

Und so ehren wir Ingrid Matthäus-Maier nicht nur mit der Verleihung des Ludwig-Leuerbach-Preises, sondern wir ehren sie auch dadurch, daß wir uns die von ihr angestoßene politische Programmatik zu eigen machen und daß jeder in seinem Wirkungskreis für deren Realisierung eintritt.

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