Stellungnahme des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg K.d.ö.R. zur Kreuzdebatte und geforderten Trennung zwischen Staat und Kirche und Darstellung seines Anteils an entsprechenden Gerichtsverfahren
In dem seit Oktober 2016 stattfinden Gerichtsverfahren zu einem 150 cm x 50 cm großen Kruzifix in der Aula und anderen Punkten hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof am 08.07.2025 ein Urteil gesprochen. Bereits im Dezember 2015 beantragten die Eltern der zwei Gymnasiastinnen des Hallertau-Gymnasiums in Wolnzach das Abhängen des großen Kreuzes in der Aula. Im Oktober 2016 wurde Klage beim Gericht eingereicht. Nun endlich nach jahrelangem und über ihr Abitur hinaus dauernden Streit bekamen die Klägerinnen in diesem Punkt Recht. Am 8. Juli 2025 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Schulleitung verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen.
Unterstützung bekamen die Gymnasiastinnen dabei vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg K.d.ö.R.. Weltanschauungsgemeinschaften wie diese vertreten die Interessen und Rechte von Konfessionsfreien und unterstützen ihre Mitglieder bei deren Durchsetzung. Insbesondere wirken sie auf eine Auflösung der Verflechtungen zwischen Staat und Kirche hin. Das betrifft nicht nur augenfällige Symbole wie das Kruzifix, sondern auch historisch über Jahrhunderte gewachsene, heute aber nicht mehr gerechtfertigte Privilegien alteingesessener Religionsgemeinschaften, wie der katholischen und evangelischen Kirchen. Einige Beispiele dafür sind finanzielle Staatsleistungen an die Kirchen, Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter und Sonderrechte im Arbeits- und Bildungswesen.
Als säkulare Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung setzt sich der Bund für Geistesfreiheit Augsburg darüber hinaus generell für grundlegende Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des Individuums in allen Lebenslagen ein. Dazu gehören beispielsweise die Entkriminalisierung von Sterbehilfe und Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen. So hatte auch der bfg Augsburg neben anderen Klägern gegen den auf Sterbehilfeverhinderung zielenden § 217 StGB geklagt, der schließlich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 für nicht verfassungskonform und damit hinfällig erklärt wurde. Damit besteht seither die Rechtssicherheit, dass Ärzte und Suizidhilfe-Vereine Sterbewillige in den Freitod begleiten dürfen.
Doch weiterhin gibt es viel auf allen diesen Gebieten zu tun. Deshalb sehen es viele Menschen mit dem Kirchenaustritt nicht getan, sondern schließen sich daraufhin in nicht-religiösen humanistischen Vereinigungen zusammen, die Denkanstöße liefern und Ideen zum Durchbruch verhelfen, aber auch ein Umfeld Gleichgesinnter bieten, in dem Geselligkeit gepflegt und wichtige Momente des Lebens, wie Hochzeiten und Trauerfeiern auf eine nicht-religiöse Weise begangen werden.