Kirchenaustritt über einen Notar schneller und günstiger als beim Standesamt
Aktion:
Der bfg Augsburg übernimmt die Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und Geringverdiener in Bayern Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg bietet Menschen im Freistaat Bayern die Möglichkeit an die Kirchenaustrittsgebühr, die fast überall 35 Euro beträgt, zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft im bfg-Augsburg. Hierzu reicht auch die beitragsfreie Solidaritätsmitgliedschaft aus. Damit wollen wir Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen den Schritt erleichtern, sich von den Kirchen zu trennen. Wer also beim Einwohnermeldeamt seinen Austritt erklärt hat und dort die Kirchenaustrittsgebühr bezahlt hat und bei uns Mitglied wird, erhält die Rückerstattung der Gebühren durch den bfg-Augsburg.
Voraussetzung: Sie stellen den Antrag auf Rückerstattung zusammen mit der Beitrittserklärung zum bfg und einer Kopie der Austrittsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Ihrem Kirchenaustritt.
Der Bund für Geistesfreiheit ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung. Er vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Das Selbstverständnis seiner Mitglieder beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus.
Beiträge und Spenden an den bfg Augsburg sind steuerlich absetzbar!
Seelsorgegeistlichenpfennig und staatliche Zuwendungen an den bfg
Erfreulicherweise nahm die Mitgliederzahl des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg um über 100 zu, was auch finanzielle Auswirkungen hat, die kurioserweise mit dem "Seelsorgegeistlichenpfennig" zu tun hat, auf den hier näher eingegangen werden soll. Tatsächlich erhielt die katholische Kirche Bayerns bereits im 19. Jahrhundert - zusätzlich zu allen anderen Privilegien - einen staatlichen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Pfarrer. Als die Evangelischen gegen diese Bevorzugung protestierten, bekamen sie einen gleich hohen Pro-Kopf-Zuschuss. Nach 1945 dämmerte dem Kultusministerium, dass aus Gleichbehandlungsgründen auch alle kleinen religiösen oder weltanschaulichen Körperschaften den gleichen Zuschuss erhalten müssen, denn laut Grundgesetz darf der Staat keine Konfession bevorzugen. Derzeit beläuft sich der Betrag auf 6,84 Euro je bayerischem Mitglied, was bei den Kirchen 45 bzw. 15 Millionen Euro ausmacht und etwa 10 Prozent der Pfarrergehälter deckt.
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg kämpft - leider im Gegensatz zu manch anderem säkularen Verband - darum, diese Subventionierung abzuschaffen, weil sie sachlich durch nichts zu rechtfertigen ist und die weltanschaulich überhaupt nicht Organisierten benachteiligt. Da der bfg Augsburg aber die Macht dazu nicht hat, wird er bis dahin die ihm zufließenden Mittel nutzen um weltliche humanistische Einrichtungen zu unterstützen. Daher haben wir in 2019 den Humanistischen Pressedienst (hpd) sowie den Aufbau einer demokratischen, selbstbestimmten und (im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes) bekenntnisfreien Schule mit jeweils einem vierstelligen Betrag gefördert. Ebenso unterstützen wir z. B. die Arbeit des Instituts für Weltanschauungsrecht (IFW) und einzelne juristische Verfahren, in denen es um fragwürdige kirchliche Privilegien geht. Dabei werden wir aber die Abschaffung dieses Seelsorgegeistlichenpfennigs nicht aus den Augen verlieren. Jedenfalls ist klar, dass jedes zusätzliche bfg-Mitglied den Säkularisierungsprozess unserer Gesellschaft unterstützt.