Wer wir sind
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg wurde 1911 als "Freireligiöse Gemeinde Augsburg" gegründet, doch die Ursprünge dieser Bewegung und der Bezeichnung gehen bis auf die 1848er Revolution zurück.
In der Weimarer Republik gehörte die Augsburger Gruppe dem Volksbund für Geistesfreiheit an, der vor seiner Auflösung durch die Nazis bundesweit 780.000 Mitglieder hatte und dessen zentrale Themen neben der Auseinandersetzung zwischen Evolutions- und Schöpfungslehre das Recht auf Feuerbestattung und eine eigene Bestattungskultur waren, wie auch das historische Emblem symbolisierte.
Im Oktober 1950 wurde die Augsburger Gruppe neu gegründet. Den Namen Bund für Geistesfreiheit nahm sie 1958 an, weil der Begriff "freireligiös" missverständlich geworden war.
1980 war der bfg Augsburg wesentlich an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) beteiligt.
Seit 1982, als er nur noch 54 Mitglieder hatte, wuchs der bfg Augsburg wieder stetig an. Am 8. Januar 1990, als er schon wieder rund 200 Mitglieder hatte, wurde ihm die Eigenschaft einer weltanschaulichen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. 2011 konnte der bfg Augsburg wenige Wochen vor seinem 100. Geburtstag sein 1000. Mitglied begrüßen. Bis Ende 2018 war er auch Mitglied im Bund für Geistesfreiheit Bayern, aus dem er austrat, weil letzterer plötzlich einen Staatsvertrag mit einer Dotierung in Millionenhöhe aus Steuermitteln anstrebte, während der bfg Augsburg weiterhin für die konsequente Trennung von Staat und Kirche einschließlich dem Ende aller Staatszuschüsse für Kirchen und andere Weltanschauungsgemeinschaften eintritt. Seitdem ist der bfg Augsburg vom Kultusministerium als eigenständige säkulare Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt, die inzwischen bayernweit über 2100 Mitglieder hat.
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg war einer der elf Beschwerdeführer, der 2020 beim Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Lebensende durchgesetzt hat. Er bietet in Zusammenarbeit mit der DGHS Beratungen zu Patientenverfügungen und für ein selbstbestimmtes Lebensende an, die schwerpunktmäßig für Mitglieder des bfg und der DGHS gedacht sind.