Bund für Geistesfreiheit Augsburg
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Jahresrückblick 2022
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Jahresrückblick 2022

Liebe Mitglieder und am bfg Interessierte,

Ihnen und Euch allen wünschen wir ein erfreulicheres Jahr 2023, das so manche Nöte und Konflikte des vergangenen Jahres wieder verschwinden lässt.


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Kirchenaustritt über einen Notar schneller und günstiger als beim Standesamt
Aktion:

Der bfg Augsburg übernimmt die Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und Geringverdiener in Bayern

Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg bietet Menschen im Freistaat Bayern die Möglichkeit an die Kirchenaus­tritts­gebühr, die fast überall 35 Euro beträgt, zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft im bfg-Augsburg. Hierzu reicht auch die beitragsfreie Solidaritätsmit­glied­schaft aus. Damit wollen wir Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen den Schritt erleichtern, sich von den Kirchen zu trennen. Wer also beim Einwohnermeldeamt seinen Austritt erklärt hat und dort die Kirchenaustritts­gebühr bezahlt hat und bei uns Mitglied wird, erhält die Rückerstattung der Gebühren durch den bfg-Augsburg.

Voraussetzung: Sie stellen den Antrag auf Rückerstattung zusammen mit der Beitrittserklärung zum bfg und einer Kopie der Austrittsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Ihrem Kirchenaustritt.

Der Bund für Geistesfreiheit ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung.
Er vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Das Selbstverständnis seiner Mitglieder beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus.

Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Daher stehen seine
Überzeugungen in Gegensatz zu dogmatischen Religionen und Ideologien, die sich im Besitzeiner absoluten Wahrheit glauben. Da wir folgerichtig auch selbst keine Patentrezepte anbieten, respektieren wir die religiösen Überzeugungen anderer, auch wenn wir sie nicht teilen. Jedoch verlangen wir, dass Nichtglaubenden der gleiche Respekt auf der Grundlage von weltanschaulicher Gleichwertigkeit und Toleranz entgegengebracht wird.

Geistesfreiheit hat sich auch gegenüber jeder anderen Art von dogmatischen, autoritären odertotalitären Denkmustern zu bewähren. Andernfalls ist eine Verteidigung der persönlichenGrundrechte nicht möglich.
Im öffentlichen Leben versteht sich der Bund für Geistesfreiheit als parteiunabhängigeInteressenvertretung von Menschen, die keiner Kirche oder Sekte angehören. Er tritt für eine echte Trennung von Staat und Kirche ein. Vor allem sind die Privilegien der Kirchen abzubauen, die in keinem anderen Land der Welt so stark von der öffentlichen Hand subventioniert werden wie hierzulande - auch mit Steuergeldern von Konfessionsfreien. Wie alle anderen haben auch religiöse und weltanschauliche Vereinigungen ihre eigenen Belange allein aus Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder zu finanzieren.

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, daß die Durchsetzung dieser Ziele nicht nur von der Qualität der Argumente abhängt, sondern auch von der zahlenmäßigen Stärke einerOrganisation. Solange nur ein kleiner Teil der Konfessionsfreien bereit ist, seine Interessengemeinsam in einem Verband wahrzunehmen (während Millionen in der Kirche bleiben, obwohl sie mit ihr nichts mehr im Sinn haben), darf sich niemand wundern, wenn die Macht solcher vordemokratischer Organisationen kaum abnimmt.
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg, 1911 gegründet, 1933 von den Nazis verboten und 1950 neu gegründet, erlebt seit 1982 (54 Mitglieder) einen starken Aufschwung: 2001 begrüßten wir das 500., 2011 das 1000. und 2018 das 2000. Mitglied. Derzeit gehören dem bfg Augsburg 2034 Personen an. Bei 600.000 Einwohnern im Raum Augsburg und 4 Millionen in SüdwestBayern ist aber noch Verstärkung nötig. Wenn Sie die Auffassungen des bfg teilen, können Sie seinen Einfluss – und den der Konfessionsfreien insgesamt – durch Ihren Beitritt stärken.

Der Regeljahresbeitrag liegt bei 60 €. Für Personen ohne oder mit niedrigem Einkommen gilt der ermäßigte Beitragssatz von 24 €. Auf Antrag kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf 36 € reduzieren. Für Personen, die aktiv im bfg Augsburg mitarbeiten oder bereits Mitglied im IBKA sind, beträgt der Beitragssatz 36 €. Konfessionsfreie können uns auch durch eine beitragsfreie „Solidaritätsmitgliedschaft“ unterstützen.

Für Jugendliche und Geringverdiener, die noch Kirchenmitglied sind bieten wir im Rahmen einer beitragsfreien Solidaritätsmitgliedschaft auch die Erstattung der Kirchenaustrittsgebühr an.

Beiträge und Spenden an den bfg Augsburg sind steuerlich absetzbar!

Seelsorgegeistlichenpfennig und staatliche Zuwendungen an den bfg

Erfreulicherweise nahm die Mitgliederzahl des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg um über 100 zu, was auch finanzielle Auswirkungen hat, die kurioserweise mit dem "Seelsorgegeistlichenpfennig" zu tun hat, auf den hier näher eingegangen werden soll.
Tatsächlich erhielt die katholische Kirche Bayerns bereits im 19. Jahrhundert - zusätzlich zu allen anderen Privilegien - einen staatlichen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Pfarrer. Als die Evangelischen gegen diese Bevorzugung protestierten, bekamen sie einen gleich hohen Pro-Kopf-Zuschuss. Nach 1945 dämmerte dem Kultusministerium, dass aus Gleichbehandlungsgründen auch alle kleinen religiösen oder weltanschaulichen Körperschaften den gleichen Zuschuss erhalten müssen, denn laut Grundgesetz darf der Staat keine Konfession bevorzugen. Derzeit beläuft sich der Betrag auf 6,84 Euro je bayerischem Mitglied, was bei den Kirchen 45 bzw. 15 Millionen Euro ausmacht und etwa 10 Prozent der Pfarrergehälter deckt.

Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg kämpft - leider im Gegensatz zu manch anderem säkularen Verband - darum, diese Subventionierung abzuschaffen, weil sie sachlich durch nichts zu rechtfertigen ist und die weltanschaulich überhaupt nicht Organisierten benachteiligt. Da der bfg Augsburg aber die Macht dazu nicht hat, wird er bis dahin die ihm zufließenden Mittel nutzen um weltliche humanistische Einrichtungen zu unterstützen. Daher haben wir in 2019 den Humanistischen Pressedienst (hpd) sowie den Aufbau einer demokratischen, selbstbestimmten und (im Sinne von Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes) bekenntnisfreien Schule mit jeweils einem vierstelligen Betrag gefördert. Ebenso unterstützen wir z. B. die Arbeit des Instituts für Weltanschauungsrecht (IFW) und einzelne juristische Verfahren, in denen es um fragwürdige kirchliche Privilegien geht. Dabei werden wir aber die Abschaffung dieses Seelsorgegeistlichenpfennigs nicht aus den Augen verlieren.
Jedenfalls ist klar, dass jedes zusätzliche bfg-Mitglied den Säkularisierungsprozess unserer Gesellschaft unterstützt.
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